Hilfe als Waffe?
Wie die EU Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in den Dienst der Terrorismusbekämpfung stellen will
von Jürgen Lieser
Das Jahr 2004 bringt für die Europäische Union eine Reihe einschneidender Veränderungen: die Erweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten im Mai, die Wahlen zu einem vergrößerten Parlament im Juni, eine neu zugeschnittene Kommission im November und vielleicht, wenn denn die Unterzeichnung noch zustande kommt, sogar erstmals eine eigene Verfassung. Wie aber hält es Europa als reicher Kontinent mit seiner Verantwortung für die Eine Welt? Die EU und ihre Mitgliedsstaaten bringen zusammen immerhin rund 60 Prozent der weltweiten Entwicklungshilfe auf. Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe sind - jedenfalls wenn sie in ehrlicher Absicht und ohne versteckte Agenda erfolgen - Ausdruck der Solidarität der reichen Industriestaaten, in diesem Falle der Europäer, mit den armen Ländern des Südens. Sie stehen für Ziele wie weltweite Gerechtigkeit und faire Handelsbeziehungen, nachhaltige Armutsbekämpfung und humanitäre Hilfe in akuter Not, Menschenrechte und Schutz von Minderheiten, Förderung von Frieden und Demokratie. Seit dem 11. September 2001 scheint aber die Entwicklungspolitik an Bedeutung zu verlieren. Der "globale Krieg gegen den Terror" droht die Entwicklungspolitik und die humanitäre Hilfe zunehmend in den Dienst der Sicherheitspolitik zu stellen. Hilfe wird nicht mehr geleistet um der Hilfe willen, sondern unter außen- und sicherheitspolitische Erwägungen; sie soll einen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung leisten. Solches Denken bringt die Eigenständigkeit der Entwicklungspolitik in Gefahr und stellt die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe in Frage. Im folgenden Beitrag werden einige Entwicklungen aufgezeigt, die die These von der Unterordnung der europäischen Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe unter außen- und sicherheitspolitische Interessen belegen sollen.
Eigenständigkeit der Entwicklungspolitik in Gefahr
Im Juni 2002, bei der Sitzung des Europäischen Rates in Sevilla, wurde die faktische Abschaffung des bisherigen EU-Entwicklungsministerrates
beschlossen. Dass der Beschluss nicht von Abschaffung, sondern von einer "Integration in den Rat für Allgemeine Angelegenheiten"
sprach, kann als blanke Rhetorik gewertet werden. Tatsächlich zeigt er, dass der Entwicklungspolitik zukünftig keine eigenständige
Rolle mehr zugestanden werden soll. Die Planungen und Überlegungen für die Neustrukturierung der EU-Kommission, die ab November
2004 ihre Arbeit aufnehmen wird, lassen ebenfalls vermuten, dass es in Zukunft keinen eigenständigen Kommissar für Entwicklungspolitik
mehr geben wird. Das politische Gerangel jedenfalls um Zuschnitt und Verantwortungsbereich der neuen Ressorts lässt befürchten,
dass die Ziele einer eigenständigen Entwicklungspolitik und unabhängigen humanitären Hilfe der gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik untergeordnet werden sollen.
Die bisherige Generaldirektion Entwicklung (Directorate General for Development) soll, so ist ebenfalls aus Brüssel zu vernehmen, aufgelöst und unter die Verantwortung des neuen EU-Außenministers gestellt werden. Auch dies wäre ein zusätzliches negatives Signal, weil ein weiteres Stück Eigenständigkeit der Entwicklungspolitik auf der Strecke bliebe. Zwar gestaltet sich die Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit der EU-Bürokratie durch bürokratische Hürden und immer kompliziertere Verwaltungsvorschriften zunehmend schwieriger, dennoch waren die 200 Mio. Euro Fördermittel der Generaldirektion Entwicklung wichtiger Teil der Finanzierung von Entwicklungsvorhaben privater Organisationen.
Es ist zu befürchten, dass die Verwendung von EU-Geldern nach der Erweiterung noch mehr als bisher unter strategischen, d.h. außen- und sicherheitspolitischen Aspekten erfolgen wird und weniger unter dem Aspekt einer armutsorientierten und nachhaltigen Entwicklungspolitik. Zwischen 1990 und 2000, so hatte das britische Entwicklungsministerium DFID ermittelt, war der Anteil der armen und ärmsten Länder an der EU-Entwicklungszusammenarbeit von 70 auf 38 Prozent zurückgegangen. Zwar konnte in den letzten Jahren hier wieder eine Trendwende in Richtung armutsorientierte Entwicklungspolitik festgestellt werden, indem eine Steigerung auf 52 Prozent erreicht werden konnte, aber der Gesamthaushaltsplan der EU für 2004 zeigt eine deutliche Aufstockung der Haushaltsansätze für die Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarländern. Dabei stehen strategische und sicherheitspolitische Überlegungen im Vordergrund, im Sinne eines Gürtels sicherer Nachbarstaaten im Osten und Süden der erweiterten EU. Es zeichnet sich ab, dass die neue Schwerpunktsetzung zu Lasten der Armutsbekämpfung in den ärmsten Ländern des Südens gehen wird.
Es ist kaum zu erwarten, dass sich die - nicht nur finanzielle - Gewichtung der Entwicklungszusammenarbeit durch den Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten erhöhen wird, da in den meisten Ländern, die mit ihrem EU-Beitritt von Empfänger- zu Geberländern werden, die Entwicklungspolitik mit sehr geringer personeller Ausstattung den jeweiligen Außenministerien zugeordnet ist.
Verfassungsvertrag: Rherorik und Realität
Auch wenn die geplante EU-Verfassung bisher nicht unterzeichnet ist[1] , so lassen sich aus dem Vertragsentwurf einige Schlussfolgerungen hinsichtlich des zukünftigen Stellenwerts von Entwicklungszusammenarbeit
und humanitärer Hilfe ziehen. Positiv zu vermerken ist zunächst, dass in der Präambel die weltweite Armutsbekämpfung zu den
Zielen der EU gezählt wird und dass auch im Kapitel zur Entwicklungspolitik die Armutsbekämpfung als vorrangiges Ziel genannt
wird. Erst auf Drängen der europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) wurde das wichtige Prinzip einer kohärenten Politik
aus dem Maastrichter Vertrag in den Verfassungsentwurf aufgenommen. Was aber weiterhin Sorgen macht sind Regelungen, die es
dem zukünftigen europäischen Außenminister erlauben, Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Ziele der gemeinsamen Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzusetzen. Scharfe Kritik wurden von den europäischen NRO auch an der im Verfassungsentwurf
vorgesehenen Einbindung der humanitären Hilfe in die Außenpolitik geäußert[2] . Damit würde die humanitäre Hilfe für politische Ziele missbraucht und die Neutralität der humanitären Hilfsorganisationen
untergraben. Der Verfassungsentwurf sieht außerdem die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps vor, wofür aus Sicht
der NRO überhaupt keine Notwendigkeit besteht. Professionelle Hilfsorganisationen, die seit Jahren mit Mitteln der EU in der
humanitären Hilfe tätig sind, wurden dagegen nicht einmal erwähnt.
Militärische Intervention und Hilfe als gemeinsame Sache?
Ein weiteres Indiz die verstärkte Instrumentalisierung von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe für außen- und sicherheitspolitische
Zwecke ist die Finanzierung von nicht zivilen Aufgaben bzw. militärischen Einsätzen aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit.
Im November 2003 hat der Europäische Rat eine so genannte "Peace Facility for Africa" beschlossen. Es sollen zunächst 250
Mio. Euro aus bisher nicht beanspruchten Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds für eine Art schnelle Eingreiftruppe der
Afrikanischen Union zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Sommer hatte die Kommission entschieden, für die Finanzierung
des Einsatzes der ECOWAS-Friedensmission in Liberia aus dem gleichen Topf 5 Mio. Euro bereitzustellen.
Neben dieser, von Hilfsorganisationen und Entwicklungspolitikern kritisierten direkten Umwidmung von Entwicklungsgeldern, wird in der im Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) gefordert, zivile Hilfsmaßnahmen verstärkt mit militärischen Maßnahmen zu kombinieren: "Die Union könnte einen besonderen Mehrwert erzielen, indem sie Operationen durchführt, bei denen sowohl militärische als auch zivile Fähigkeiten zum Einsatz gelangen."[3] Der Europäische Rat hat bereits im Juni 2001 in Göteborg ein "Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte" beschlossen. In diesem Programm wird der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe eine wichtige Rolle zugeschrieben. Sie sollen gemeinsam mit den militärischen Fähigkeiten und Strukturen einen Beitrag zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung leisten. Für die humanitäre Hilfe etwa würde eine Unterordnung unter diese neuen Instrumente und Strukturen des Krisenmanagements in der EU im Rahmen der CFSP (Common Foreign Security Policy) die Aufgabe der politischen Unabhängigkeit bedeuten. Bisher wird die humanitäre Hilfe von ECHO (European Community Humanitarian Office) verwaltet, dem Büro der EU für Humanitäre Hilfe, das 1992 eingerichtet wurde und seitdem bemüht ist, die humanitäre Hilfe der EU vor politischen Interessen und Instrumentalisierungen zu schützen.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass die Bemühungen der EU, eine eigenständige Sicherheitspolitik zu entwickeln, auch den Aufbau entsprechender militärischer Interventionsstrukturen beinhaltet. Unabhängig von den USA und der NATO soll die EU in die Lage versetzt werden, militärische Kriseneinsätze durchzuführen. Dabei gilt die Aktion "Artemis" im kongolesischen Bunia im Sommer 2003 als Vorbild. Für die Koordination solcher Kriseneinsätze soll eine "zivil-militärische Zelle" als Operationszentrum in der EU-Bürokratie installiert werden[4] . Claire Short, die ehemalige britische Entwicklungsministerin, hält es für eine fatale Entwicklung, wenn die EU versuchen würde, im Wettbewerb mit den USA zur militärischen Großmacht zu werden und immer mehr für Rüstung auszugeben[5] .
Zusammenfassung:
Im Konzert mit anderen Hilfsorganisationen hat Caritas international seine Besorgnis über die offene oder schleichende Unterordnung
der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe unter außen- und sicherheitspolitische Interessen deutlich gemacht. Diese Sorge
ist, wie wir gesehen haben nicht unbegründet. Terrorbekämpfung wird auch in der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik
zum vorherrschenden Element. Die neue Europäische Sicherheitsstrategie propagiert zur Abwehr externer Gefahren und zur Krisenprävention
das Zusammenwirken von zivilen und militärischen Maßnahmen. Auch die Umwidmung von EU-Entwicklungsgelder für sicherheits-
und verteidigungspolitische Zwecke bedeutet eine Erosion der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Entwicklungspolitik.
Solchen Trends müssen gerade die Hilfsorganisationen entgegen treten. Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe dürfen nicht zu Instrumenten der Terrorismusbekämpfung werden. Sie müssen ihre eigenständige und unabhängige Rolle erhalten. Es darf nicht, auch nicht begrifflich, zu einer Verwischung zwischen militärischen Mitteln und Maßnahmen einerseits und entwicklungspolitischen Maßnahmen der Armutsbekämpfung kommen.
Mai 2004
[1] Bei der Abfassung dieses Beitrages Ende Mai 2004 war offen, ob es noch im Laufe des Jahres 2004 zu einer Unterzeichnung durch alle Mitgliedsstaaten kommen wird
[2] Siehe z.B. gemeinsame Presseinformation von Caritas international und Diakonie Katastrophenhilfe vom 23. Oktober 2003; Pressemitteilung von VOICE (Europäischer Dachverband der Nothilfeorganisationen) vom 27. Oktober 2003
[3] Rat der Europäischen Union, Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel 2003, S. 13
[4] Süddeutsche Zeitung vom 24.03.2004: Wettlauf um das Hauptquartier
[5] Interview von VENRO mit Claire Short, in: Bonner Impulse, hrsg. von EADI, VENRO, CIC, DIE Bonn
