Armut in Europa: Die Ausgrenzung von Migranten  

Migration, Endstation Armut?

Dritter Bericht von Caritas Europa über Armut und Ausgrenzung von Migranten in Europa 2006

Armutsreport

Brüssel, 19. Juni 2006

Nach vorhergehenden Veröffentlichungen in den Jahren 2001 und 2004 hat Caritas Europa den dritten Bericht über Armut in Europa präsentiert.

Daraus geht hervor, dass Migration und Armut nicht zwingend miteinander verknüpft sind, die individuelle Entscheidung zur Migration jedoch schnell zu Entbehrungen und Armut führen kann. Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und Asylsuchende sind am stärksten gefährdet: "Es besteht kein Zweifel daran, dass die Regierungen der europäischen Länder diese beiden Gruppen gezielt von der Einreise abhalten möchten, indem sie kaum überwindbare Hürden errichtet", heißt es in der Studie.

Die Erfahrungen der Caritas sowie breit angelegte Untersuchungen belegen, dass Migrantinnen und Migranten zahlreiche Hindernisse im Bereich von Beschäftigung, Wohnen, Erziehung und Beteiligung am öffentlichen Leben zu überwinden haben. In der Studie werden diese fünf Bereiche untersucht. Hier nur einige Beispiele:

  • Viele Migrantinnen und Migranten verdienen nicht genug, um den Lebensunterhalt für ihre Familien zu bestreiten. Laut Caritas Schweiz lebten 2004 5,2 % der Schweizer Staatsbürger und 10,9 % der ausländischen Bewohner unter der Armutsgrenze.
  • Im Durchschnitt zahlen Migrantinnen und Migranten höhere Mieten für schlechtere Wohnungen. In Belgien sind Hunderte von Wohnungen, die als unbewohnbar gelten, an Migrantinnen und Migranten ohne gültige Aufenthaltserlaubnis vermietet.
  • Das Risiko von Arbeitsunfällen ist für Migrantinnen und Migranten ungleich höher als für Staatsangehörige. In Italien sank 2004 die Rate von Unfällen am Arbeitsplatz auf 1,1 %, während sie gleichzeitig für ausländische Beschäftigte auf 6,6 % gestiegen ist.
  • Kinder aus Migrantenfamilien sind in Sonderschulen überrepräsentiert. In Deutschland ist seit den 80er Jahren der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Sonderschulen auf das doppelte gestiegen.
  • Die Staaten der Europäischen Union garantieren das aktive und passive Wahlrecht nur eingebürgerten Ausländern. In einigen Ländern gilt das Wahlrecht für Ausländer mit festem Wohnsitz.

Die Studie ist am 19. Juni 2006 in Brüssel vorgestellt worden. Caritas Europa hat dabei vor allem gefordert, Voraussetzungen für eine legale Arbeitsmigration zu schaffen, den Schulbesuch für Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu ermöglichen und das Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten - zumindest für lokale und regionale Wahlen sowie für die Wahlen der Europäischen Union - einzuführen.

Download
Migration, Endstation Armut?
Caritas Studie über Armut und Ausgrenzung von Migranten in Europa, deutsch, pdf-file, 2,3 MB

 

 


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