Digitaler Nachlass
Viele Dienstleistungen und Verträge werden heute auch über das Internet abgewickelt. Darunter fallen neben dem Online-Banking auch trivialere Dinge wie das Buchen von Reisen, das Bestellen von Waren oder die Nutzung von digitalen Plattformen wie zum Beispiel Xing, Facebook und anderer Anbieter. Die Rechte gehen an die Erben über. Die Erben haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Sie dürfen bei Internet-Anbietern neue Passwörter anfordern, um mit den Accounts „wie ein Eigentümer“ umgehen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.
Erben haben Zugriff auf Daten und Profile von Verstorbenen
Aber auch auf dem Computer und auf Datenträgern hinterlassen Menschen Informationen und Daten. Die Erben haben auch hier legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist. Die Verbraucherzentrale und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfehlen, dass Sie Ihren Erben schriftlich angeben, wo Zugangsdaten sozialer Netzwerke zur eventuellen Löschung eines Profils hinterlegt sind und wie mit Ihren digitalen Daten umgegangen werden soll. Am sichersten hinterlassen Sie Ihre Passwörter in einem Umschlag beim Notar oder Sie übergeben dieses Dokument einer Person Ihres Vertrauens. Eine Schwierigkeit hierbei ist allerdings, dass Sie Zugangsdaten im Internet in regelmäßigen Abständen ändern sollten. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, die Liste zu aktualisieren.
Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Bitte prüfen Sie solche Angebote genauestens. Auch wenn die Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Sie bedenken, dass es sich um sehr sensible Daten handelt, die gesammelt einem Dienstleister überlassen werden. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben Denken Sie also daran, diesen Bereich in Ihrem Testament zu bedenken. Damit bestimmen Sie, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Sie können auch die Löschung von Daten verfügen. Der Umgang mit Ihren persönlichen Daten können Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag regeln. Eine entsprechende Verfügung kann auch separat verfasst werden.