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Testament/ Vermächtnis

Digitaler Nachlass

Wir alle nutzen immer mehr das Internet, um alltägliche Dienstleistungen abzuwickeln oder mit anderen Menschen Kontakte zu pflegen. Für den Todesfall müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden.

Viele Dienstleistungen und Verträge werden heute auch über das Internet abgewickelt. Darunter fallen neben dem Online-Banking auch trivialere Dinge wie das Buchen von Reisen, das Bestellen von Waren oder die Nutzung von digitalen Plattformen wie zum Beispiel Xing, Facebook und anderer Anbieter. Die Rechte gehen an die Erben über. Die Erben haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Sie dürfen bei Internet-Anbietern neue Passwörter anfordern, um mit den Accounts „wie ein Eigentümer“ umgehen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.

Erben haben Zugriff auf Daten und Profile von Verstorbenen 

Aber auch auf dem Computer und auf Datenträgern hinterlassen Menschen Informationen und Daten. Die Erben haben auch hier legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist. Die Verbraucherzentrale und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfehlen, dass Sie Ihren Erben schriftlich angeben, wo Zugangsdaten sozialer Netzwerke zur eventuellen Löschung eines Profils hinterlegt sind und wie mit Ihren digitalen Daten umgegangen werden soll. Am sichersten hinterlassen Sie Ihre Passwörter in einem Umschlag beim Notar oder Sie übergeben dieses Dokument einer Person Ihres Vertrauens. Eine Schwierigkeit hierbei ist allerdings, dass Sie Zugangsdaten im Internet in regelmäßigen Abständen ändern sollten. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, die Liste zu aktualisieren.

Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Bitte prüfen Sie solche Angebote genauestens. Auch wenn die Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Sie bedenken, dass es sich um sehr sensible Daten handelt, die gesammelt einem Dienstleister überlassen werden. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben Denken Sie also daran, diesen Bereich in Ihrem Testament zu bedenken. Damit bestimmen Sie, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Sie können auch die Löschung von Daten verfügen. Der Umgang mit Ihren persönlichen Daten können Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag regeln. Eine entsprechende Verfügung kann auch separat verfasst werden.

  • Kontakt Johanna Klumpp
Johanna Klumpp
Ansprechpartnerin bei Fragen zu Testament und Vermächtnis
+49 761 200-295
+49 761 200-295
johanna.klumpp@caritas.de
Banner für Vorträge zum Thema: So schreiben Sie Ihr Testament

Testament oder Vermächtnis

Zwei Mädchen im Portrait

Was kann ich nach meinem Tod bewirken?

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und etwas bewirken. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten von Caritas international können Sie Hoffnung geben und Not lindern – genau dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Mehr

Portrait einer älteren Frau

Wozu ein Testament?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen. Mehr

Mitarbeiterinnen an der Kiptangwani Primary School for mentally challenged Children

Formen des Testaments

Wenn Sie ein Testament abfassen, können Sie zwischen dem privaten (handschriftlichen, eigenhändigen) Testament und dem notariellen (öffentlichen) Testament wählen. Damit Ihr Testament rechtskräftig wird, müssen Sie auf einige Punkte achten. Mehr

Eine Stiftung gründen - Titelbild der Stiftungsbroschüre mit einem afrikanischen Mädchen

Eine Stiftung gründen

Verwirklichen Sie Ihre Visionen – mit Ihrer eigenen Stiftung. Durch die Gründung einer eigenen Stiftung, durch eine Zustiftung oder die Gewährung eines Stifterdarlehens zu Gunsten der Arbeit von Caritas international lindern Sie die weltweite Not dauerhaft und nachhaltig. Wir unterstützen Sie gerne, Ihre eigenen Visionen zu realisieren. Mehr

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Wir alle nutzen immer mehr das Internet, um alltägliche Dienstleistungen abzuwickeln oder mit anderen Menschen Kontakte zu pflegen. Für den Todesfall müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden. Mehr

Afghanistan: Mann mit Kind

Die Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft. Mehr

Schuljunge in Mali

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht. Mehr

Mädchen im Flüchtlingscamp im Libanon

Änderung und Widerruf des Testaments

Es kann viele Gründe geben, weshalb Sie Ihr Testament ändern wollen. Wenn eine Änderung notwendig ist, können Sie jederzeit ein neues Testament machen. Am sichersten ist es, wenn Sie das bisherige Testament danach vernichten. Mehr

Namenloses Grab mit Blumen

Regelung zu Bestattung und Trauerfeier

Wenn Sie Wünsche bzgl. Ihrer Bestattung haben, bspw. ob Sie eine Feuer- oder eine Erdbestattung möchten oder an welchem Ort das Grab sein sollte, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Angehörigen zu reden und Ihre Wünsche zu dokumentieren. Am besten in einem separaten Dokument, denn das Testament wird oft erst nach der Bestattung eröffnet. Mehr

Kenia: Karirikania Primary School

Möglichkeiten des Vererbens

In Ihrem Testament müssen Sie klar benennen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Der im Testament genannte Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten. Mehr

Banner Erbquoten-Rechner

Weitere Informationen zum Thema

Links

Testament / Vermächtnis

Regelung zu Bestattung und Trauerfeier

Übersicht

Testament & Vermächtnis

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