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Testament / Vermächtnis

Wozu ein Testament?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen.

Ein Testament gibt Gestaltungsfreiheit

Es gibt Situationen in unserem Leben, die uns daran erinnern, dass unser irdisches Leben endlich ist. Sie lassen uns darüber nachdenken, was uns im Leben wichtig ist. Sie bringen uns manchmal auch dazu, unsere Dinge ganz praktisch zu ordnen und zu regeln:

  • „Wie kann ich sicher gehen, dass meine Patentochter meinen Schmuck bekommt?“
  • „Wie kann ich mein Erbe regeln?“
  • „Wie macht man ein Testament?“

Mit einem zu Lebzeiten verfassten Testament ist man sicher, dass alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist. Viele Menschen möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen. Sie können eine Stiftung gründen oder Caritas international mit einem Vermächtnis berücksichtigen. Erbrechtliche Fragen spielen bei diesen Entscheidungen ebenso eine Rolle wie die Wahl der Zweckbindung.

Der Pflichtteil

Begrenzt wird Ihre Gestaltungsfreiheit im Testament lediglich durch den vom Gesetzgeber festgelegten Pflichtteil. Der Pflichtteil verhindert, dass nahe Angehörige vom Erbe ausgeschlossen werden.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Anspruch auf einen Pflichtteil haben Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner, Ihre Kinder (ersatzweise deren Kinder) sowie, wenn Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Den Pflichtteil können die genannten Personen dann geltend machen, wenn sie im Testament nicht genügend berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil ist der halbe Wert des gesetzlichen Erbteils. Er wird in Geld abgegolten.

Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen

Jeder gesetzliche Erbe kann ab dem Jahr 2010 einen Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen erhalten. Auf eine Berufstätigkeit muss er oder sie dabei nicht verzichtet haben. Die entsprechenden Pflegeleistungen werden individuell berechnet. Von der Nachlasssumme wird der ermittelte Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach Erbquote verteilt. Sind Sie alleinstehend und haben keine Kinder, so sind Sie in der Ausgestaltung Ihres Testaments vollkommen frei.

Bewahren, was wichtig ist

PDF | 10,1 MB

Ein Ratgeber für Ihr Testament

Sie können die Broschüre hier herunterladen oder bei uns bestellen. Übermitteln Sie uns Ihre Anschrift telefonisch unter der 0761/200-295 oder per Mail an johanna.klumpp@caritas.de
  • Kontakt Johanna Klumpp
Johanna Klumpp
Ansprechpartnerin bei Fragen zu Testament und Vermächtnis
+49 761 200-295
+49 761 200-295
johanna.klumpp@caritas.de

Testament oder Vermächtnis

Zwei Mädchen im Portrait

Was kann ich nach meinem Tod bewirken?

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und etwas bewirken. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten von Caritas international können Sie Hoffnung geben und Not lindern – genau dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Mehr

Portrait einer älteren Frau

Wozu ein Testament?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen. Mehr

Mitarbeiterinnen an der Kiptangwani Primary School for mentally challenged Children

Formen des Testaments

Wenn Sie ein Testament abfassen, können Sie zwischen dem privaten (handschriftlichen, eigenhändigen) Testament und dem notariellen (öffentlichen) Testament wählen. Damit Ihr Testament rechtskräftig wird, müssen Sie auf einige Punkte achten. Mehr

Eine Stiftung gründen - Titelbild der Stiftungsbroschüre mit einem afrikanischen Mädchen

Eine Stiftung gründen

Verwirklichen Sie Ihre Visionen – mit Ihrer eigenen Stiftung. Durch die Gründung einer eigenen Stiftung, durch eine Zustiftung oder die Gewährung eines Stifterdarlehens zu Gunsten der Arbeit von Caritas international lindern Sie die weltweite Not dauerhaft und nachhaltig. Wir unterstützen Sie gerne, Ihre eigenen Visionen zu realisieren. Mehr

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Wir alle nutzen immer mehr das Internet, um alltägliche Dienstleistungen abzuwickeln oder mit anderen Menschen Kontakte zu pflegen. Für den Todesfall müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden. Mehr

Afghanistan: Mann mit Kind

Die Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft. Mehr

Schuljunge in Mali

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht. Mehr

Mädchen im Flüchtlingscamp im Libanon

Änderung und Widerruf des Testaments

Es kann viele Gründe geben, weshalb Sie Ihr Testament ändern wollen. Wenn eine Änderung notwendig ist, können Sie jederzeit ein neues Testament machen. Am sichersten ist es, wenn Sie das bisherige Testament danach vernichten. Mehr

Namenloses Grab mit Blumen

Regelung zu Bestattung und Trauerfeier

Wenn Sie Wünsche bzgl. Ihrer Bestattung haben, bspw. ob Sie eine Feuer- oder eine Erdbestattung möchten oder an welchem Ort das Grab sein sollte, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Angehörigen zu reden und Ihre Wünsche zu dokumentieren. Am besten in einem separaten Dokument, denn das Testament wird oft erst nach der Bestattung eröffnet. Mehr

Kenia: Karirikania Primary School

Möglichkeiten des Vererbens

In Ihrem Testament müssen Sie klar benennen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Der im Testament genannte Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten. Mehr

Banner für Vorträge zum Thema: So schreiben Sie Ihr Testament
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Weitere Informationen zum Thema

Links

Testament / Vermächtnis

Die gesetzliche Erbfolge

Ratgeber

Testament & Vermächtnis

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