Springe zum Hauptinhalt
Arrow
  • Home
  • Spenden
    • Online spenden
    • Dauerspender werden
    • Service
    • Spenderservice
    • Fragen und Anworten
    • Spenderdaten ändern
    • Newsletter abonnieren
    • DZI-Spendensiegel
    • Sachspenden und freiwillige Arbeit
    Close
  • Engagieren
    • Kreativ spenden
    • Banner schalten
    • Freianzeigen schalten
    • Anlass-Spende
    • Charity SMS
    • QR-Codes für Ihr Produkt
    • Als Unternehmen helfen
    • Firmenanlass-Spende
    • Spendenaufruf für Unternehmen: Hunger in Ostafrika
    • Banner für Homepage
    • Stiften und vererben
    • Eine Stiftung gründen
    • Testament oder Vermächtnis
    • Als Stiftung helfen
    • Als Pfarrei und Kloster helfen
    • Freiwilligendienst
    Close
  • Informieren
    • Themen
    • 100 Jahre Caritas international
    • Corona-Hilfe
    • Hunger in Ostafrika - Die größte Katastrophe ist das Vergessen
    • Binnenvertreibung
    • Katastrophenhilfe und -vorsorge
    • Konflikte und Krisen
    • Flucht und Migration
    • Klimawandel
    • Was uns bewegt
    • Termine 2022
    • Aktionen & Kampagnen
    • Zur Diskussion
    • Stellungnahmen
    • Botschafter Michael Patrick Kelly
    • Eine Million Sterne
    • Caritas für Caritas
    • Infothek
    • Jahresbericht
    • Öffentliche Förderer
    Close
  • Hilfe weltweit
    • Afrika
    • Äthiopien
    • Eritrea
    • Kamerun
    • Kenia
    • Kongo
    • Mali
    • Mosambik
    • Südsudan
    • Somalia
    • Tansania
    • Tschad
    • Tschadsee
    • Uganda
    • Zentralafrikanische Republik
    • Asien
    • Afghanistan
    • Bangladesch
    • Indien
    • Indonesien
    • Myanmar
    • Nepal
    • Europa
    • Armenien
    • Deutschland
    • Georgien
    • Griechenland
    • Russland
    • Ukraine
    • Lateinamerika
    • Brasilien
    • Kolumbien
    • Kuba
    • Venezuela
    • Naher Osten
    • Irak
    • Jordanien
    • Syrien
    Close
  • Blog
  • Über uns
    • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Pressekontakt
    • Kontakt
    • Newsletter abonnieren
    • Datenschutz
    • Wie wir helfen
    • Stellenbörse
    • Impressum
    • Transparenz
    Close
Suche
Home
Filter
  • Home
  • Spenden
    • Online spenden
    • Dauerspender werden
    • Service
      • Spenderservice
      • Fragen und Anworten
      • Spenderdaten ändern
      • Newsletter abonnieren
      • DZI-Spendensiegel
      • Sachspenden und freiwillige Arbeit
  • Engagieren
    • Kreativ spenden
      • Banner schalten
      • Freianzeigen schalten
      • Anlass-Spende
      • Charity SMS
      • QR-Codes für Ihr Produkt
    • Als Unternehmen helfen
      • Firmenanlass-Spende
      • Spendenaufruf für Unternehmen: Hunger in Ostafrika
      • Banner für Homepage
    • Stiften und vererben
      • Eine Stiftung gründen
      • Testament oder Vermächtnis
      • Als Stiftung helfen
    • Als Pfarrei und Kloster helfen
    • Freiwilligendienst
  • Informieren
    • Themen
      • 100 Jahre Caritas international
      • Corona-Hilfe
      • Hunger in Ostafrika - Die größte Katastrophe ist das Vergessen
      • Binnenvertreibung
      • Katastrophenhilfe und -vorsorge
      • Konflikte und Krisen
      • Flucht und Migration
      • Klimawandel
    • Was uns bewegt
      • Termine 2022
      • Aktionen & Kampagnen
      • Zur Diskussion
      • Stellungnahmen
      • Botschafter Michael Patrick Kelly
      • Eine Million Sterne
      • Caritas für Caritas
    • Infothek
    • Jahresbericht
    • Öffentliche Förderer
  • Hilfe weltweit
    • Afrika
      • Äthiopien
      • Eritrea
      • Kamerun
      • Kenia
      • Kongo
      • Mali
      • Mosambik
      • Südsudan
      • Somalia
      • Tansania
      • Tschad
      • Tschadsee
      • Uganda
      • Zentralafrikanische Republik
    • Asien
      • Afghanistan
      • Bangladesch
      • Indien
      • Indonesien
      • Myanmar
      • Nepal
    • Europa
      • Armenien
      • Deutschland
      • Georgien
      • Griechenland
      • Russland
      • Ukraine
    • Lateinamerika
      • Brasilien
      • Kolumbien
      • Kuba
      • Venezuela
    • Naher Osten
      • Irak
      • Jordanien
      • Syrien
  • Blog
  • Über uns
    • Presse
      • Pressemitteilungen
      • Pressekontakt
    • Kontakt
    • Newsletter abonnieren
    • Datenschutz
    • Wie wir helfen
    • Stellenbörse
    • Impressum
    • Transparenz
  • Sie sind hier:
  • Home
  • Engagieren
  • Stiften und vererben
  • Testament oder Vermächtnis
  • Die gesetzliche Erbfolge
  • Home
  • Spenden
    • Online spenden
    • Dauerspender werden
    • Service
      • Spenderservice
      • Fragen und Anworten
      • Spenderdaten ändern
      • Newsletter abonnieren
      • DZI-Spendensiegel
      • Sachspenden und freiwillige Arbeit
  • Engagieren
    • Kreativ spenden
      • Banner schalten
      • Freianzeigen schalten
      • Anlass-Spende
      • Charity SMS
      • QR-Codes für Ihr Produkt
    • Als Unternehmen helfen
      • Firmenanlass-Spende
      • Spendenaufruf für Unternehmen: Hunger in Ostafrika
      • Banner für Homepage
    • Stiften und vererben
      • Eine Stiftung gründen
      • Testament oder Vermächtnis
      • Als Stiftung helfen
    • Als Pfarrei und Kloster helfen
    • Freiwilligendienst
  • Informieren
    • Themen
      • 100 Jahre Caritas international
      • Corona-Hilfe
      • Hunger in Ostafrika - Die größte Katastrophe ist das Vergessen
      • Binnenvertreibung
      • Katastrophenhilfe und -vorsorge
      • Konflikte und Krisen
      • Flucht und Migration
      • Klimawandel
    • Was uns bewegt
      • Termine 2022
      • Aktionen & Kampagnen
      • Zur Diskussion
      • Stellungnahmen
      • Botschafter Michael Patrick Kelly
      • Eine Million Sterne
      • Caritas für Caritas
    • Infothek
    • Jahresbericht
    • Öffentliche Förderer
  • Hilfe weltweit
    • Afrika
      • Äthiopien
      • Eritrea
      • Kamerun
      • Kenia
      • Kongo
      • Mali
      • Mosambik
      • Südsudan
      • Somalia
      • Tansania
      • Tschad
      • Tschadsee
      • Uganda
      • Zentralafrikanische Republik
    • Asien
      • Afghanistan
      • Bangladesch
      • Indien
      • Indonesien
      • Myanmar
      • Nepal
    • Europa
      • Armenien
      • Deutschland
      • Georgien
      • Griechenland
      • Russland
      • Ukraine
    • Lateinamerika
      • Brasilien
      • Kolumbien
      • Kuba
      • Venezuela
    • Naher Osten
      • Irak
      • Jordanien
      • Syrien
  • Blog
  • Über uns
    • Presse
      • Pressemitteilungen
      • Pressekontakt
    • Kontakt
    • Newsletter abonnieren
    • Datenschutz
    • Wie wir helfen
    • Stellenbörse
    • Impressum
    • Transparenz
Testament / Vermächtnis

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht.

Quoten und Pflichtteile

Der Gesetzgeber erkennt ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten sowie adoptierte Kinder als mögliche gesetzliche Erben an. Nichteheliche Kinder sind nach ihrer Mutter schon immer voll erbberechtigt. Seit 1998 sind sie auch in der Erbfolge nach ihrem Vater ehelichen Kindern grundsätzlich voll gleichgestellt. Lediglich vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder sind dauerhaft von jeglichem Erb- und Pflichtteilsrecht nach ihrem Vater ausgeschlossen.

Das Gesetz unterscheidet vier Ordnungen von Verwandten:

  • Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Zweite Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Vierte Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen

Damit ist eine Rangfolge festgelegt: Ist ein Erbe der ersten Ordnung vorhanden, erben entferntere Verwandte nichts.

Allgemein gilt: Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch lebende Angehörige einer vorangehenden Ordnung schließen solche einer nachfolgenden Ordnung von der Erbfolge aus.

Banner: Wer bekommt wie viel? Errechnen Sie Ihre Erbquote.

Sind Sie verheiratet und haben Kinder?

Wenn Sie verheiratet sind, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (das ist der Fall, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben) und Kinder haben, erbt Ihr Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Sollte eines der Kinder verstorben sein, erben stellvertretend dessen Kinder, Ihre Enkel.

Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder?

Wenn Sie verheiratet sind, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und keine Kinder haben, erbt Ihr Ehepartner drei Viertel des Vermögens. Den Rest erben – soweit vorhanden - die Verwandten der zweiten Ordnung: Ihre Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, stellvertretend Ihre Geschwister oder deren Nachkommen.

Sind Sie verheiratet, haben Kinder und haben Gütertrennung vereinbart?

Wurde ein Ehevertrag geschlossen, der Gütertrennung vorsieht, ändern sich die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge: Ihr Ehegatte und die Kinder erben zu gleichen Teilen, bei zwei Kinder beispielsweise jeder ein Drittel. Gibt es mehr als drei Kinder, bleibt dem Ehegatten immer ein Viertel, drei Viertel werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.

Leben Sie in anderen Gemeinschaften?

Leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Trauschein, erbt Ihr Partner nur, wenn Sie ihn im Testament bedacht haben. Bei einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft erbt der Partner neben Verwandten der ersten Ordnung wie ein Ehegatte, also bei Zugewinngemeinschaft zur Hälfte, neben Verwandten der zweiten Ordnung zu drei Vierteln.

Sind Sie alleinstehend ohne entfernte Verwandte?

Sollten Sie keinerlei Verwandte haben, fällt Ihr Vermögen dem Staat zu.

Vielleicht kommen Sie zu dem Schluss, dass Sie Ihren letzten Willen anders gestalten wollen, dass Sie zum Beispiel entferntere Verwandte, Freunde oder einen guten Zweck mit einem Teil Ihres Erbes berücksichtigen möchten. Dann sollten Sie auf jeden Fall Ihre Wünsche in Ihrem Testament regeln.

  • Kontakt Johanna Klumpp
Johanna Klumpp
Ansprechpartnerin bei Fragen zu Testament und Vermächtnis
+49 761 200-295
+49 761 200-295
johanna.klumpp@caritas.de
Banner für Vorträge zum Thema: So schreiben Sie Ihr Testament

Testament oder Vermächtnis

Zwei Mädchen im Portrait

Was kann ich nach meinem Tod bewirken?

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und etwas bewirken. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten von Caritas international können Sie Hoffnung geben und Not lindern – genau dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Mehr

Portrait einer älteren Frau

Wozu ein Testament?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen. Mehr

Mitarbeiterinnen an der Kiptangwani Primary School for mentally challenged Children

Formen des Testaments

Wenn Sie ein Testament abfassen, können Sie zwischen dem privaten (handschriftlichen, eigenhändigen) Testament und dem notariellen (öffentlichen) Testament wählen. Damit Ihr Testament rechtskräftig wird, müssen Sie auf einige Punkte achten. Mehr

Eine Stiftung gründen - Titelbild der Stiftungsbroschüre mit einem afrikanischen Mädchen

Eine Stiftung gründen

Verwirklichen Sie Ihre Visionen – mit Ihrer eigenen Stiftung. Durch die Gründung einer eigenen Stiftung, durch eine Zustiftung oder die Gewährung eines Stifterdarlehens zu Gunsten der Arbeit von Caritas international lindern Sie die weltweite Not dauerhaft und nachhaltig. Wir unterstützen Sie gerne, Ihre eigenen Visionen zu realisieren. Mehr

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Wir alle nutzen immer mehr das Internet, um alltägliche Dienstleistungen abzuwickeln oder mit anderen Menschen Kontakte zu pflegen. Für den Todesfall müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden. Mehr

Afghanistan: Mann mit Kind

Die Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft. Mehr

Schuljunge in Mali

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht. Mehr

Mädchen im Flüchtlingscamp im Libanon

Änderung und Widerruf des Testaments

Es kann viele Gründe geben, weshalb Sie Ihr Testament ändern wollen. Wenn eine Änderung notwendig ist, können Sie jederzeit ein neues Testament machen. Am sichersten ist es, wenn Sie das bisherige Testament danach vernichten. Mehr

Namenloses Grab mit Blumen

Regelung zu Bestattung und Trauerfeier

Wenn Sie Wünsche bzgl. Ihrer Bestattung haben, bspw. ob Sie eine Feuer- oder eine Erdbestattung möchten oder an welchem Ort das Grab sein sollte, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Angehörigen zu reden und Ihre Wünsche zu dokumentieren. Am besten in einem separaten Dokument, denn das Testament wird oft erst nach der Bestattung eröffnet. Mehr

Kenia: Karirikania Primary School

Möglichkeiten des Vererbens

In Ihrem Testament müssen Sie klar benennen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Der im Testament genannte Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten. Mehr

Banner Erbquoten-Rechner

Weitere Informationen zum Thema

Links

Testament / Vermächtnis

Formen des Testaments

Online und anonym

Errechnen Sie Ihre Erbquoten

Facebook YouTube Twitter Instagram Flickr
nach oben

Online Spenden

  • Online Spenden
  • FAQ zu Ihrer Spende
  • Dauerförderer werden

Weitere Themen

  • Unsere Hilfe weltweit
  • Blog
  • Öffentliche Förderer
  • Sitemap

Kontakt

  • Über uns
  • Transparenz
  • Presse
  • Newsletter abonnieren
  • Jobs
  • English Version

Spendenkonto

  • Caritas international, Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe, IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02, BIC: BFSWDE33KRL
  • Cookies verwalten
  • Datenschutz
    Impressum
    • Datenschutz: www.caritas-international.de/datenschutz
    • Impressum: www.caritas-international.de/impressum
    Copyright © Caritas international 2023