Sie möchten spenden statt schenken?
- Spenden Sie direkt online oder per Überweisung auf unser Spendenkonto (Caritas international, Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe, IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02, BIC: BFSWDE33KRL) unter dem Stichwort "CY01496" Weihnachtsaktion Äthiopien.
- Sie erhalten von uns eine Spendenquittung und können Ihre Unternehmensspende steuerlich geltend machen.*
Sie profitieren von der Außenwirkung
Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden, Ihrer Kundschaft und Ihren Geschäftspartnern, dass Ihr Unternehmen zu Weihnachten Menschen in Not unterstützt:
- Gerne senden wir Ihnen unser Weihnachtsaktionssignet zu, das Sie auf Ihrer Webseite platzieren, auf Social Media posten oder für Ihre Werbematerialien verwenden können. Sie benötigen weitere Informationen oder Materialien zur Weihnachtsaktion? Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an katrin.zeh@caritas.de.
- Informationen zu den weltweiten Projekten von Caritas international finden Sie hier.
Ihre eigene Spendenaktion zu Weihnachten
Starten Sie eine Spendenaktion zu Weihnachten, laden Sie Mitarbeiter_innen, Geschäftspartner_innen und Kunden_innen dazu ein, etwas Gutes zu tun und verdoppeln Sie das Spendenergebnis. Gerne legen wir für Sie ein eigenes Spendenstichwort an und schalten eine Spendenwebseite für Ihre Spendenaktion frei.
Ein Beispiel für eine Aktionswebseite finden Sie hier: www.caritas-international.de/beispiel-aktionsseite
Auf Wunsch fügen wir gerne Ihr Unternehmenslogo oder Ihren Wunschtext ein. Kontaktieren Sie uns!
Katrin Zeh
Referentin Unternehmenskooperationen
Andreas Brender
Referent Unternehmenskooperationen
Gutes Tun mit Weihnachtskarten von Caritas international
Mit jedem Weihnachtskartenset unterstützen Sie die Projektarbeit von Caritas international mit 2,00 €. Der Aufdruck Ihres Firmenlogos oder ein Wunschbild aus der Fotodatenbank von Caritas international ist ab einer Auflage von 250 Stück möglich. Anfragen hierzu gerne an info@carikauf.de.
Die Weihnachtskartensets können Sie direkt im Online-Shop des Lambertus-Verlags bestellen:
*Steuerliche Informationen
Ihr Unternehmen darf pro Jahr Spenden in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einnahmen absetzen. Alternativ gilt die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich der Löhne und Gehälter. Überschreitet die Spendensumme die Deckelung, können Sie den Restbetrag aber als sogenannten Spendenvortrag im Folgejahr von der Steuer absetzen.
Je nach Rechtsform behandelt das Finanzamt Spenden unterschiedlich. Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG sind Spenden Betriebsausgaben. Die Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Daher können Sie Spenden aus Betriebsmitteln in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. So sinken der Gewerbeertrag und infolgedessen auch die fällige Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie einer OHG oder GbR gelten diese Zuwendungen in der Regel als private Ausgaben des Unternehmers oder Gesellschafters. Sie dürfen nicht vom Gewinn abgezogen werden, sondern gehören als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung.