Springe zum Hauptinhalt
Arrow
; ;
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-label="Link zur Startseite"'

Haupt-Navigation

  • Informieren
    • Transparenz
    • Themen
      • Rechte für Kinder
      • Humanitäre Hilfe in der Klimakrise
      • Dürre in Ostafrika
      • Flucht und Migration
      • Teilhabe bei Behinderung
    • Was uns bewegt
      • Veranstaltungen und Ausstellungen
      • Eine Million Sterne
      • Caritas für Caritas
      • Die Fluthilfe der Caritas
    • Öffentliche Förderer
    • Kooperationen
    • Infothek
    • Jahresbericht
  • Engagieren
    • Regelmäßig Spenden
    • Testament
    • Kreativ spenden
      • Banner schalten
      • Freianzeigen schalten
      • Anlass-Spende: Feierlichkeiten
      • Anlass-Spende: Trauerfälle
      • Charity SMS
      • QR-Codes für Ihr Produkt
      • Gutschein verschenken
    • Stiften
      • Eine Stiftung gründen
      • Als Stiftung helfen
    • Als Unternehmen helfen
      • Als Unternehmen spenden
      • Spendenaktion starten
      • Partner-Unternehmen werden
      • Weihnachten Gutes tun
    • Als Pfarrei und Kloster helfen
    • Freiwilligendienst
  • Hilfe weltweit
    • Afrika
      • Äthiopien
      • Eritrea
      • Kamerun
      • Kenia
      • Kongo
      • Senegal
      • Sudan
      • Südsudan
      • Tansania
      • Tschad
      • Uganda
      • Zentralafrikanische Republik
    • Asien
      • Bangladesch
      • Indien
      • Myanmar
      • Nepal
    • Europa
      • Armenien
      • Deutschland
      • Russland
      • Ukraine
    • Lateinamerika
      • Brasilien
      • Kolumbien
      • Kuba
      • Venezuela
    • Naher Osten
      • Afghanistan
      • Irak
      • Jemen
      • Jordanien
      • Libanon
      • Palästina
      • Syrien
      • Türkei
  • Blog
Jetzt spenden

Kopfzeilen-Navigation

  • Über uns
  • Rund ums Spenden
  • Service
  • Kontakt
  • Jobs
  • Presse
  • Sie sind hier:
  • Home
  • Behandlungen gibt’s oft nur im Notfall
Asyl und Illegalität

Behandlungen gibt’s oft nur im Notfall

Viele der rund 120.000 Menschen, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind krank. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, regulär krankenversichert sind sie aber nicht. Dabei bräuchten viele von ihnen eine psychologische Betreuung um Traumatisierungen zu verarbeiten.

Ausländischer MannDer Aufenthaltsstatus entscheidet über den Zugang zur medizinischen Versorgung.KNA/Oppitz

Asylbewerber und Geduldete erhalten oft erst bei fortgeschrittenen Erkrankungen oder Schmerzzuständen die notwendige ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Außerdem ist die medizinische Versorgung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsbeihilfe gesichert. Sonstige Behandlungen stehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ermessen der Behörden, werden aber nur gewährt, wenn sie "zur Sicherung […] der Gesundheit unerlässlich" sind. Um behandelt zu werden, müssen Asylbewerber in der Regel beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen. Manche Sozialämter lehnen dies ab, wenn sie die Meinung vertreten, dass die Erkrankung nicht akut, sondern chronisch sei.

Traumatisierungen bleiben oft unbehandelt

Die Folge: Viele Asylbewerber, die in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert wurden, erhalten nicht die notwendige psychotherapeutische Behandlung. Immer wieder scheitert das bereits daran, dass die Kosten für den Dolmetscher nicht übernommen werden. Viele Betroffene meiden die bürokratischen Hürden und suchen Hilfe im Bekanntenkreis, statt eine professionelle medizinische oder psychotherapeutische Versorgung einzufordern. Kinder und Jugendliche sind besonders belastet durch Verfolgung, Krieg und Flucht. Sie tauchen unterdurchschnittlich oft bei den Vorsorgeuntersuchungen auf. Ihre Eltern können ihnen oft keine ausreichende Unterstützung anbieten.

Ärzte nutzen Ermessensspielraum nicht immer aus

Selbst die eingeschränkten Ansprüche werden zum Teil aufgrund mangelnden Wissens nicht verwirklicht. So wird der Ermessensspielraum, den Ärzte bei der Behandlung haben, aufgrund von Unkenntnis oder durch die Erfahrung einer restriktiven Handhabung der Behörden und Sozialämter bei der Rückerstattung der Leistungen nicht ausgeschöpft. Medizinisch notwendige Leistungen werden von (Amts-)Ärzten oder Sozialämtern unzulässig eingeschränkt. Die Ärztezeitung berichtete, dass Betroffenen in Thüringen überdurchschnittlich häufig Zähne gezogen wurden, obwohl eine zahnerhaltende Behandlung vielfach möglich gewesen wäre.

Angst vor Abschiebung verhindert Arztbesuch

Frau mit Baby auf dem ArmWer Angst vor einer Abschiebung hat, meidet den Besuch beim Arzt.KNA/Oppitz

Komplett aus dem Raster des Gesundheitssystems fallen Einwanderer, die ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Ihre Zahl wird auf bis zu eine halbe Million geschätzt. Sie gehen selbst bei massiven Erkrankungen nicht zum Arzt aus Angst davor, den Behörden gemeldet zu werden. Ohne Papiere sind diese Menschen auf spezielle Angebote privater Initiativen oder der Wohlfahrtsverbände angewiesen - wie beispielsweise die Malteser Migranten Medizin.

Dort stellen die Ärzte immer wieder fest, dass diese Menschen viel zu spät medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und dadurch leicht zu behandelnde Krankheiten verschleppen. Das gilt auch für schwangere Frauen. Sie haben Angst entdeckt und abgeschoben zu werden und leiden unter starkem psychischem Druck. Hinzu kommt, dass sie nicht wissen, wie Behandlungen bezahlt werden können. Deshalb nehmen viele von ihnen weder die Schwangerschaftsvorsorge, noch die medizinische Betreuung während der Geburt oder die Nachsorge wahr.

Facebook caritas-international.de YouTube caritas-international.de Instagram caritas-international.de Flickr caritas-international.de
nach oben

Online Spenden

  • Online Spenden
  • FAQ zu Ihrer Spende
  • Dauerförderer werden

Weitere Themen

  • Unsere Hilfe weltweit
  • Blog
  • Öffentliche Förderer
  • Sitemap

Organisation

  • Kontakt
  • Über uns
  • Transparenz
  • Presse
  • Newsletter abonnieren
  • Jobs
  • English Version

Spendenkonto

  • SozialBank
  • IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
  • BIC: BFSWDE33XXX
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-international.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-international.de/impressum
Neues Logo von Caritas International 2024
Copyright © Caritas international 2025
  • Informieren
  • Engagieren
  • Hilfe weltweit
  • Blog
  • Transparenz
  • Themen
    • Rechte für Kinder
    • Humanitäre Hilfe in der Klimakrise
    • Dürre in Ostafrika
    • Flucht und Migration
    • Teilhabe bei Behinderung
  • Was uns bewegt
    • Veranstaltungen und Ausstellungen
    • Eine Million Sterne
    • Caritas für Caritas
    • Die Fluthilfe der Caritas
  • Öffentliche Förderer
  • Kooperationen
  • Infothek
  • Jahresbericht
  • Regelmäßig Spenden
  • Testament
  • Kreativ spenden
    • Banner schalten
    • Freianzeigen schalten
    • Anlass-Spende: Feierlichkeiten
    • Anlass-Spende: Trauerfälle
    • Charity SMS
    • QR-Codes für Ihr Produkt
    • Gutschein verschenken
  • Stiften
    • Eine Stiftung gründen
    • Als Stiftung helfen
  • Als Unternehmen helfen
    • Als Unternehmen spenden
    • Spendenaktion starten
    • Partner-Unternehmen werden
    • Weihnachten Gutes tun
  • Als Pfarrei und Kloster helfen
  • Freiwilligendienst
  • Afrika
    • Äthiopien
    • Eritrea
    • Kamerun
    • Kenia
    • Kongo
    • Senegal
    • Sudan
    • Südsudan
    • Tansania
    • Tschad
    • Uganda
    • Zentralafrikanische Republik
  • Asien
    • Bangladesch
    • Indien
    • Myanmar
    • Nepal
  • Europa
    • Armenien
    • Deutschland
    • Russland
    • Ukraine
  • Lateinamerika
    • Brasilien
    • Kolumbien
    • Kuba
    • Venezuela
  • Naher Osten
    • Afghanistan
    • Irak
    • Jemen
    • Jordanien
    • Libanon
    • Palästina
    • Syrien
    • Türkei
  • Über uns
  • Rund ums Spenden
  • Service
  • Kontakt
  • Jobs
  • Presse