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Leitlinien

Wie wir Korruption verhindern

Korruption ist moralisch und wirtschaftlich nicht akzeptabel. Sie verletzt Wettbewerbsregeln und begünstigt Entscheidungen, die nicht gemeinwohl- oder sachorientiert sind. Deshalb hat Caritas international Leitlinien entwickelt um Betrug und Korruption auf allen Ebenen der Arbeit, im In- und im Ausland zu vermeiden und zu bekämpfen.

Korruption im Sinne dieser Leitlinien wird verstanden als Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil.1

Prüfung der Partnerorganisationen

Lokale Partnerorganisationen, mit denen Caritas international (Ci) eine Projektkooperation eingeht, werden zu Beginn einer Zusammenarbeit hinsichtlich ihrer Organisationsführung, Managementfähigkeiten, wirtschaftlichen Betriebsführung, Rechnungslegung und Transparenz sorgfältig geprüft und bewertet. Insbesondere muss überprüft werden, ob der Partner zu geregelter Buchführung und zu Finanzmonitoring willens und in der Lage ist.

Projektvereinbarungen und Verwaltungsrichtlinien

Der Projektvertrag mit dem Projektpartner legt die Ziele des Projekts, die Zweckbestimmung der Mittel und die Höhe des bewilligten Budgets sowie die anzuwendenden Verwaltungsrichtlinien fest. Die kontinuierliche Projektbegleitung durch Ci umfasst eine Kontrolle der einzuhaltenden Vorgaben und Fristen durch den Projektpartner. Dies schließt eine Einschätzung, ob die Unterlagen der Realität entsprechen und ob die in den Unterlagen angegebenen Preise unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen realistisch sind, ein.

Buchführung

Eine ordnungsgemäße, transparente und nachvollziehbare Buchführung ist eine entscheidende Voraussetzung, um Korruption zu verhindern. Projektausgaben dürfen nur für die vereinbarten Zwecke und im Rahmen des bewilligten Budgets vorgenommen werden. Zur Finanzierung der Projektausgaben überweist Ci den Partnerorganisationen Teilbeträge je nach Mittelbedarf und Projektfortschritt. Zusätzliche Einnahmen für das Projekt (z.B. Zinsgewinne) sind vom Partner gesondert auszuweisen. Nicht verbrauchte Projektmittel müssen an Ci zurückgezahlt werden.

Vieraugenprinzip

Für projektrelevante Entscheidungen wie Bewilligungen, Finanzierungszusagen, Zahlungsanweisungen, Projektvereinbarungen oder Projektabschlüsse gilt grundsätzlich das Vieraugen-Prinzip.

Interne Prüfungen und Qualitätssicherung

Die Prüfung der Projektbuchhaltung des Partners vor Ort und der vorgelegten Verwendungsnachweise erfolgt intern durch Ci-Mitarbeiter/innen im Rechnungswesen, die mit den besonderen und landesspezifischen Anforderungen der Projektbuchhaltung vertraut sind.

Die internen Abläufe werden durch die Ci-Qualitätssicherung hinsichtlich der Vorgaben überprüft.

Externe Prüfung

Auf der Grundlage der Projektverträge und der von Ci zu leistenden Projektbegleitung (Vorprüfung) werden Projekte öffentlicher Zuwendungsgeber nach Vorgabe oder nach interner Entscheidung meist durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Schulung und Beratung von Mitarbeitern und Partnerorganisationen

Für eine transparente Mittelverwaltung sind grundlegende administrative Fachkenntnisse und besondere Kenntnisse im Umgang mit Verwaltungsrichtlinien erforderlich. Ci schult die eigenen Mitarbeiter in den internen Abläufen und in der Projektverwaltung. Ci-Auslandsbüros haben eine wichtige unterstützende und beratende Funktion für die Projektpartner in der Projektdurchführung und -verwaltung. Eigene Fachberater der Organisationsentwicklung werden in der Projektbegleitung mit eingeschaltet, um schwache Partnerstrukturen in der Organisationsentwicklung zu unterstützen oder Entscheidungshilfe bei Managementproblemen zu leisten.

Social Auditing

Der Einbezug der Zielgruppen und lokaler Akteure in der Projektplanung und Budgetierung erlaubt ein späteres „Social Auditing“. Dabei übernehmen die organisierten Zielgruppen beim späteren Mittelnachweis eine kontrollierende Rolle. Sie stellen vor Ort mit fest, ob die Mittel tatsächlich ihren Zweck erreicht und entsprechend wirtschaftlich eingesetzt worden sind. Der lokale Kooperationspartner sollte für eine Partizipation von Basisorganisationen in diesem Sinne die nötigen organisatorischen Maßnahmen einräumen.

Die Zielgruppen von Hilfsmaßnahmen werden von den Projektverantwortlichen ausdrücklich ermutigt, sich bei tatsächlichem oder vermutetem Missbrauch von Projektmitteln und / oder Hilfsgütern an eine übergeordnete Stelle zu wenden. In der Regel ist dies die der durchführenden Organisation übergeordnete Instanz bzw. die für das Projekt zuständige Person bei Ci. Für eine solches Beschwerdeverfahren (beneficiary complaint mechanism) sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Vergabe von Aufträgen und Leistungen; Kontrolle im Beschaffungswesen

Bei Beschaffungen von Sachgütern sind die in den Beschaffungsrichtlinien von Ci festgelegten Verfahren und Verhaltensregeln einzuhalten.

Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Partnerorganisationen

  • Persönliche Beziehungen oder persönliche Vorteile dürfen nicht die Entscheidungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ci und ihrer Partner beeinflussen.
  • Korruption in jeder Form, ob direkt oder indirekt, ist verboten. Dazu zählen auch der Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung („kickback“), das Nutzen anderer Wege oder Kanäle für unzulässige Leistungen an Auftragnehmer, Lieferanten, Partner, deren Beschäftigte oder an öffentliche Amtsträger sowie die Annahme von Bestechungsgeldern oder kickbacks durch oder zugunsten von Angehörigen.
  • Die Zahlung von Schmiergeldern oder anderen Zuwendungen mit dem Ziel, einen behördlichen Vorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen, ist zu unterlassen.
  • Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, von Bewirtungen oder von Spesenvergütung ist verboten, soweit diese das Zustandekommen von Geschäften oder Projektbewilligungen beeinflussen können und den Rahmen vernünftiger und angemessener Aufwendungen überschreiten.

Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien und insbesondere gegen die vorgenannten Verhaltensregeln sind disziplinarische oder vertragsrechtliche Sanktionen (Abmahnung, Kündigung, Beendigung der Projektkooperation etc.) vorgesehen.  Bei Vorliegen eines Straftatbestandes werden die entsprechenden juristischen Schritte eingeleitet.

Ci behält sich vor, im Falle von Korruption bei Partnerorganisationen den Sachverhalt öffentlich zu machen und vor einer Zusammenarbeit mit der betreffenden Organisation zu warnen.   


Definition nach: Transparency International, Korruption in der Entwicklungszusammenarbeit - ein Problem auch für kirchliche Organisationen, 2007, S. 6. Vgl. zu diesem Thema auch: Cremer, Georg, Korruption begrenzen. Praxisfeld Entwicklungspolitik, Freiburg/Br. 2008

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